Die Spurensicherung sei längst beendet, Hausdurchsuchungen seien bereits durchgeführt worden und Daten von Mobiltelefonen und Autos könnten auch ohne ihre Inhaftierung ausgewertet werden. Die Auswertung der Fingerabdrücke, die laut der Staatsanwaltschaft noch offen sei, werde durch die Beschwerdeführerin sicherlich nicht beeinflusst. Eine Beeinflussung von Aussagen hätte wenn schon vor der Erstbefragung der Auskunftspersonen und Zeugen erfolgen müssen. Keine der Personen habe aber über Einschüchterungen, Nachrichten oder andere Arten der Beeinflussung berichtet.