Weiter mag zwar zutreffen, dass die Hausdurchsuchungen im Boxclub und der Wohnung der Beschwerdeführerin keine Beweise geliefert haben. Dennoch existieren, wie die vorangehenden Ausführungen gezeigt haben, verschiedene objektive Beweismittel, welche die Beschwerdeführerin belasten. Als weiteres belastendes Indiz ist an dieser Stelle die Tatsache zu nennen, dass der Baseballschläger, welcher als mutmassliche Tatwaffe im Zentrum steht, ihr gehört und sich gemäss Angaben von ihrem Sohn lange Zeit in ihrem Auto befunden hatte. Die Ermittlungen sind ausserdem noch in vollem Gang.