Der Arzt sagte vielmehr, er habe ihr am 15. Oktober 2020, das heisst drei Tage vor der Tat, eine Spritze gegeben, welche normalerweise fünf bis sechs Monate halte (Einvernahme vom 26. Oktober 2020 Z. 81 und 109 f.). Die Beschwerdeführerin selber gab bei der Einvernahme vor der Vorinstanz an, keine Beschwerden in der Schulter mehr zu haben, da sie vor etwa einem Monat Schmerzmittel erhalten habe (Haftakten pag. 78 Z. 7). Es gibt somit keine Hinweise, wonach ihre Armmotorik derart stark eingeschränkt oder ihre Schmerzen derart stark gewesen wären, dass sie nicht hätte zuschlagen können.