Auch ist nachvollziehbar, dass die beschäftigten Mitarbeiter von drinnen weder die Beschwerdeführerin noch ihr Auto, das sie möglicherweise weiter entfernt geparkt hatte, gesehen haben. Im Übrigen haben die Mitarbeiter auch keine anderweitige potentielle Täterschaft gesehen oder gehört. Beziehung zum Ehemann: Die Beschwerdeführerin bezeichnete die Beziehung zum Verstorbenen bei ihrer ersten Befragung am 19. Oktober 2020 als «gut, gut» und die gemeinsamen Ferien als «so schön und so einfach». Einen Konflikt erwähnte sie nicht (Z. 286 ff.).