also angesichts der kurzen Zeit zwischen 22.13 und 22.23 Uhr, gleich nachdem er E.________ hinter dem Restaurant verabschiedet hat, wieder hineingegangen sein.» Zu erwähnen ist weiter, dass sich das Restaurant im eingeschossigen Teil des Gebäudes und die Wohnung in einem anderen Gebäudeteil, das heisst nicht direkt über dem Restaurant, im ersten Stock befindet. Es ist somit gut möglich, dass die Angestellten im Innern des Restaurants nichts von einem allfälligen Lärm mitbekommen haben. Auch ist nachvollziehbar, dass die beschäftigten Mitarbeiter von drinnen weder die Beschwerdeführerin noch ihr Auto, das sie möglicherweise weiter entfernt geparkt hatte, gesehen haben.