Laut Einschätzung der Kriminaltechniker entstehen solche Blutspritzerfelder normalerweise dann, wenn Blut mit Geschwindigkeit auf den entsprechenden Spurenträger fällt. Das Blut am Tatort war am Montagmorgen grösstenteils bereits eingetrocknet. Wie die Staatsanwaltschaft zutreffend ausführt, kann es somit nicht erst zu diesem Zeitpunkt auf die Schuhe gespritzt sein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, womöglich sei Blut vom Baseballschläger auf ihre Schuhe getropft, als sie diesen am Montagmorgen aufgehoben habe. Selber sagte sie aber aus, auf dem Baseballschläger kein Blut gesehen zu haben (Einvernahme vom 2. November 2020 Z. 568 f.).