Bis anhin wurden nur die Kontakte zur Nummer der Beschwerdeführerin und die letzten Geräteereignisse analysiert (Berichtsrapport vom 27. Oktober 2020). Die vollständige Auswertung, namentlich die Extraktion sämtlicher Chatprotokolle, wird womöglich Hinweise auf ein allfälliges Motiv der Beschwerdeführerin liefern. Nicht klar ist, inwiefern die Zerstörung des Mobiltelefons in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt steht, zumal dem Berichtsrapport vom 27. Oktober 2020 zu entnehmen ist, dass das Display am 19. Oktober um 7:00 Uhr nochmals eingeschaltet war. Ob dies automatisch oder durch aktives Betätigen geschah, ist nicht bekannt.