zerstört in der Wohnung aufgefunden wurde und dass es mit der DNA der Beschwerdeführerin behaftet war. Gemäss eigenen Angaben kontrollierte sie das Mobiltelefon ihres Ehemanns regelmässig. Soweit bekannt, hat sich niemand sonst für das Telefon interessiert. Es ist daher naheliegend, dass sie diejenige war, die es zerstört hat. Die Auswertung des Mobiltelefons ist derzeit noch im Gang. Bis anhin wurden nur die Kontakte zur Nummer der Beschwerdeführerin und die letzten Geräteereignisse analysiert (Berichtsrapport vom 27. Oktober 2020).