5 lich eine Verlustanzeige gemacht und/oder einen der Schlüssel aus dem Tresorfach benützt. Da dies nicht der Fall war, ist unwahrscheinlich, dass eine Drittperson über einen Schlüssel zur Wohnung verfügte. Weiter befindet sich laut Berichtsrapport bei der Bauverwaltung der Gemeinde Interlaken ein Passepartout-Schlüssel. Es gibt aber keinerlei Anhaltspunkte, wonach dieser von dort behändigt und am Tattag zum Öffnen der Wohnung verwendet wurde.