Hätte der Verstorbene den Ring selber ausgezogen, wäre dieser Handlung ein massiver Streit vorausgegangen, welcher aufgrund des von der Staatsanwaltschaft umschriebenen Tatablaufs vollumfänglich auszuschliessen sei. Dass der Ring dort liege, mache nur Sinn, wenn der Täter habe versuchen wollen, die Ermittlungen auf die Spur der Beschwerdeführerin zu len-