Namentlich der Küchenchef, der unten noch vor dem Gebäude gesessen sei, hätte etwas hören müssen. In diesem Zusammenhang sei auch wichtig zu erwähnen, dass keiner der Mitarbeiter weder die Beschwerdeführerin noch ihr Auto gesichtet hätten, obwohl dies offensichtlich gewesen wäre, wenn sie vor Ort gewesen wäre. Beziehung zum Ehemann: Gewisse Streitereien in der Ehe seien nichts Besonderes. Dem Streit in den Herbstferien werde zu grosse Bedeutung beigemessen. Ausserdem habe die Beschwerdeführerin, indem sie mit dem Sohn F.________ damals weggefahren sei, gezeigt, dass sie wisse, wie man ruhig und besonnen einem Konflikt aus dem Weg gehen könne.