1. Am 19. Oktober 2020 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) eine Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen vorsätzlicher Tötung, evtl. Mordes, begangen am 18./19. Oktober 2020 in Interlaken zum Nachteil von E.________ sel. Das Verfahren wurde am 6. November 2020 auf die Ehefrau des Verstorbenen, A.________, ausgeweitet und sie wurde vorläufig festgenommen. Mit Entscheid des Regionalen Zwangsmassnahmengerichts Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) vom 12. November 2020 wurde sie für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 9. Februar 2020, in Untersuchungshaft versetzt.