Voraussichtlich sollten aber alle Verletzungen ohne bleibende Schäden abheilen. Im Weiteren kann auf die bisher in dieser Sache ergangenen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts sowie den Beschluss der Beschwerdekammer BK 20 340 vom 8. September 2020 verwiesen werden. Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fusstritte gegen den Kopf geeignet sind, eine schwere Körperverletzung zu verursachen. Der dringende Tatverdacht ist nach wie vor gegeben und wird auch nicht bestritten.