__ den Beschwerdeführer gekratzt und geschlagen haben soll. Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin vom 19. August 2020 erlitt der Geschädigte infolge stumpfer Gewalteinwirkung diverse Verletzungen am Hals und an den Extremitäten (u.a. eine Gehirnerschütterung sowie einen Bruch des Schildknorpels mit Schleimhauteinblutung). Der Geschädigte befindet sich nach wie vor in ärztlicher Behandlung. Voraussichtlich sollten aber alle Verletzungen ohne bleibende Schäden abheilen.