1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben vom 28. Oktober 2020 wird aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben wird angewiesen, die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 im Sinn der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2’000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Den Parteien werden keine Entschädigungen ausgerichtet.