8 jeweils selber prüft, ob die mitgeteilten Personalien mit den Angaben der zu untersuchenden Person übereinstimmen. Auch eine Einvernahme des damals zuständigen BC-Pikettchefs P.________ hat noch nicht stattgefunden und unter Umständen ist auch eine Befragung der zweiten damals inhaftierten Person zu prüfen. Allenfalls sind aufgrund der vorhandenen Bildgebung und den Berichten des Spitals auch weitere Ermittlungen betreffend Zeitpunkt und Ursache der Verletzung beim Beschwerdeführer möglich.