Eine abschliessende Aussagewürdigung durch die Staatsanwaltschaft kann bei dieser Ausgangslage nicht stattfinden. Zudem scheinen weitere Ermittlungen angezeigt, insbesondere betreffend Widersprüche und Unklarheiten in den Journaleinträgen (vgl. E. 11 hiervor). Weiter kann beispielsweise das Formular «Prüfung Hafterstehungsfähigkeit» bei Dr. med. K.________ eingeholt werden. Allenfalls ergeben sich daraus weitere Hinweise.