6 erinnern. Allfällige Unterlagen seien bei der Praxis N.________(Ort) zu edieren, da er zur fraglichen Zeit dort gearbeitet habe. Die Editionsaufforderung der Staatsanwaltschaft bei der Praxis N.________(Ort) blieb in der Folge aber ebenfalls ergebnislos. Weder die Suche mit dem Namen des Beschwerdeführers noch mit dessen Geburtsdatum ergab etwas. Zudem zeigten die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dass die Praxis N.________(Ort) zum fraglichen Zeitpunkt gar keinen städtischen Notfalldienst gehabt hatte.