Sowohl die Abklärungen der Staatsanwaltschaft bei den verschiedenen Ärzten als auch die Aussagen der Beschuldigten bestätigen, dass jeweils ein Formular betreffend Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit ausgefüllt wird. Der Arzt erhält zwecks Rechnungsstellung eine Kopie. Das Original bleibt bei der Polizei. Gemäss dem Beschuldigten 1 hatte er dieses Formular zusammen mit dem Formular «Polizeilicher Gewahrsam» und dem Effektenverzeichnis den Polizisten J.________ und I.________ mitgegeben, als diese den Beschwerdeführer auf die Polizeiwache H.________(Ort) verbrachten.