6. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, dass betreffend den Beschwerdeführer ein Formular «Polizeilicher Gewahrsam» ausgefüllt worden war. Weiter wurde ein Verzeichnis der Effekten des Beschwerdeführers erstellt, welches sich ebenfalls in den Akten befindet. Zudem wurden von der Staatsanwaltschaft das Einsatzprotokoll sowie die Journaleinträge betreffend den Beschwerdeführer ediert. Die Staatsanwaltschaft traf auch zahlreiche Abklärungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Hafterstehungsfähigkeit des Beschwerdeführers.