Am 24. November 2018, 10.55 Uhr, wurde der Beschwerdeführer aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Aus dem vom Beschwerdeführer eingereichten Bericht des Spitals vom 24. November 2018 geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer ca. eine halbe Stunde nach der Entlassung aus der Polizeihaft im Notfallzentrum des Spitals eingefunden hatte. Dort wurde ein Bruch der Kieferhöhle links festgestellt. Der Beschwerdeführer macht in seiner Strafanzeige vom 22. Februar 2019 zusammengefasst geltend, er sei ohne Angabe von Gründen oder Tatvorwürfen in Polizeigewahrsam gewesen.