Der Transport erfolgte durch die Polizisten I.________ und J.________, gegen welche ebenfalls ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung zum Nachteil des Beschwerdeführers eröffnet worden war. Das gegen sie geführte Strafverfahren wurde mit Verfügung vom 5. Juni 2020 eingestellt. Dies nachdem der Beschwerdeführer sein Desinteresse an der Weiterführung des Verfahrens erklärt hatte und klar war, dass sie ausschliesslich für den Transport zur Polizeiwache H.________(Ort) zuständig gewesen waren. Am 24. November 2018, 10.55 Uhr, wurde der Beschwerdeführer aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.