Der Beschwerdeführer wurde in der Folge von den durch den Sicherheitsdienstmitarbeiter zu Hilfe gerufenen Polizisten (Beschuldigter 1 und Beschuldigte 2) auf die Polizeiwache G.________(Ort) verbracht. Mit Verfügung vom 24. November 2018, 00.26 Uhr, wurde der Beschwerdeführer in Polizeigewahrsam genommen und ca. um 02.15 Uhr in das Polizeigefängnis der Polizeiwache H.________(Ort) verbracht. Der Transport erfolgte durch die Polizisten I.________ und J.________, gegen welche ebenfalls ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung zum Nachteil des Beschwerdeführers eröffnet worden war.