3 4. Es ist unbestritten und aktenkundig, dass es am 23. November 2018, ca. 23.00 Uhr, zwischen dem Beschwerdeführer und einem Sicherheitsdienstmitarbeiter beim Coop in G.________(Ort) zu einer Auseinandersetzung gekommen ist, weil der Beschwerdeführer nach 22.00 Uhr Alkohol kaufen wollte. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung besprühte der Sicherheitsdienstmitarbeiter den Beschwerdeführer mit Pfefferspray und legte ihn in Handfesseln (vgl. Berichtsrapporte der Beschuldigten vom 22. März 2019 sowie Bericht des Spitals vom 24. November 2018).