Mit Stellungnahmen vom 13. bzw. 26. Januar 2021 beantragten die Beschuldigten je, auf die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen. Die drei Stellungnahmen wurden Rechtsanwalt F.________ am 29. Januar 2021 zugestellt. Mit Verfügung vom 9. Februar 2021 zog die Beschwerdekammer in Erwägung, die unentgeltliche Rechtspflege für den Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren mit Wirkung ab sofort zu widerrufen, und gab den Parteien Gelegenheit, allfällige Bemerkungen hierzu innert 5 Tagen einzureichen. Am 15. Februar 2021 reichte Rechtsanwalt F._____