Er beantragte, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zu verpflichten, das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten wieder aufzunehmen und mindestens wegen der vorgenannten Delikte einen Strafbefehl zu erlassen bzw. Anklage beim zuständigen Strafgericht zu erheben, wobei den Parteien Gelegenheit zu geben sei, sich zum Inhalt der Anklage zu äussern; eventualiter sei die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft dahingehend aufzuheben, als dass die Staatsanwaltschaft zu verpflichten sei, das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldig-