_ vom 24. Juni 2020 mit Verweis auf die Einsprachebegründung vom 22. Juni 2020 ersichtlich wird. In der Einsprachebegründung wird auf den ersten drei Seiten der Zusammenhang zwischen den Schreiben und dann vor allem der langjährige Nachbarschaftskonflikt betreffend Benutzung des Vorplatzes dargestellt. Ganz am Schluss auf S. 3 wird der Vollständigkeit halber erwähnt, dass das Schreiben vom 9. September 2019 ursprünglich mit 25. August 2019 datiert gewesen sei. Gestützt auf diese Ausführungen entschloss sich die Regionale Staatsanwältin E.__