Er erwähnt unter dem Titel "Zeit" vier Schreiben, welche den Vorfall sowie den Zusammenhang veranschaulichen sollen. Erwähnt wird dort der Brief A.________ vom 10. August 2019, der Brief Schenk vom 11. August 2019, der Brief A.________ vom 25. August 2019 und der Brief C.________ vom 29. August 2019. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Erklärung des Beschuldigten, dass es ihm erst durch die Eingabe der Rechtsvertretung des Beschwerdeführers bewusst geworden sei, dass er das eigentliche Schreiben vom 25. August 2019 in nachdatierter Form und mit einem Zusatzbetreff versehen, eingereicht habe, sehr wohl plausibel.