August 2019 geschrieben hat und dass er – übrigens in klarer Vorteils- und Schädigungsabsicht – das Ende seiner Umbauarbeiten abwartete und bis dahin den Vorplatz des Beschwerdeführers weiterhin (unrechtmässig) nutzte, bevor er sich in seiner Ehre verletzt fühlte und Anzeige erstattete. Es ist schon sehr bedenklich, dass die Staatsanwaltschaft […] sich nicht einmal in einem Beschwerdeverfahren die Mühe macht, ein in ihrer Begründung verwendetes Schreiben richtig zu lesen und zu verstehen. Es legt leider die traurige Vermutung nahe, dass von der Generalstaatsanwaltschaft keine angemessenen Urteile zu erwarten sind.