Eine neue Quelle wird nicht genannt, vermutlich weil es diese nicht gibt. Es fehlt auch das Wichtigste zu diesem Argument, nämlich eine Stellungnahme, warum […] der Beschuldigte im Schreiben vom 31. Juli 2020 den falschen Betreffzusatz nicht erklären konnte. Zum 4. Abschnitt, zweiter Teil: Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass in der Einsprachebegründung vom 22. Juni 2020 zur Anzeige wegen Beschimpfung auf den ersten 3 Seiten andere Argumente aufgeführt worden sind und erst ganz am Schluss und nur der Vollständigkeit halber erwähnt wird, dass das Schreiben vom 9. Sept. 2019 ursprünglich mit 25. August 2019 datiert gewesen sei.