Wenn die zitierten Bundesgerichtsentscheide hier von Bedeutung sein sollten, hätte die Staatsanwaltschaft aufzeigen müssen, warum eingereichte Beweismittel in einem Strafverfahren eine geringe Glaubwürdigkeit haben und mit der Bedeutung eines einfachen schriftlichen Vertrags für Dritte zu vergleichen sind. Wäre es tatsächlich so gewesen, dass die Staatsanwaltschaft den eingereichten Briefen bzw. Beweismitteln keine erhöhte Glaubwürdigkeit beigemessen hätte, wäre eine Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Beschimpfung nur auf Grund dieser Briefe willkürlich gewesen.