Das fragliche Schreiben ist ein wichtiges Beweismittel und sollte gemäss Beschuldigtem den Zusammenhang bei der Beschimpfung erklären. Dieser Zusammenhang wäre ohne die Verfälschung so gewesen, dass der Beschuldigte mit seinem ungebührlichem Verhalten Anlass für die Beschimpfung gegeben hat und sich deshalb eine mildere Strafe für den Beschwerdeführer aufgedrängt hätte.