Es scheint vielmehr plausibel, dass A.________ über keine Kopie des ursprünglichen Briefs verfügt und somit fälschlicherweise ein Exemplar ausgedruckt hat, welches er mutmasslich schon begonnen hat, neu zu bearbeiten, in der Absicht, auf den unbestrittenermassen von C.________ erfolgten Brief vom 29. August 2019 zu antworten, deshalb der Zusatzbetreff.