Dies wird seitens des Beschuldigten nicht bestritten. Zur Prüfung, ob deswegen gegen ihn ein Verfahren wegen Urkundenfälschung zu eröffnen ist, wurden die Akten des Verfahrens BM 19 49478 von der Strafbefehlsabteilung (offenbar informell) an die für die Durchführung von Untersuchungen zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Am 2. November 2020 erstattete Rechtsanwältin D.________ für den Beschwerdefüh-