382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Am 17. Oktober 2019 hatte der Beschuldigte Anzeige gegen den Beschwerdeführer wegen Beschimpfung erstattet. Dabei bezog er sich auf Äusserungen des Beschwerdeführers in einem Brief an ihn vom 29. August 2019. Dem Brief und der Anzeigeerstellung ging ein schon länger anhaltender Streit zwischen den beiden Nachbarn u.a. um die Benutzung der jeweiligen Vorplätze, insbesondere auch in Zusammenhang mit der Renovation des Einfamilienhauses des Beschuldigten, voraus.