4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 29. Januar 2021 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: