2 zu bremsen, aber es sei schon zu spät gewesen. Wie genau der Unfall geschehen sei, wisse er nicht mehr. Er habe ein kurzes Blackout gehabt. Er sei etwa mit 5 bis 10 km/h in den Kreuzungsbereich gefahren. Er wisse nicht, ob das Fahrzeug bei der Kollision schon gestanden oder noch gefahren sei. Er glaube aber, dass es noch gefahren sei (vgl. EV vom 04.07.2020). Im vorliegenden Fall steht somit zum genauen Ablauf des Unfalls Aussage gegen Aussage.