Der Velofahrer habe versucht vor ihm durchzudrücken, dabei sei er sogar auf dem Pflasterstein der Insel gefahren. Der Velofahrer sei in ihn hereingefahren und nicht umgekehrt (vgl. EV vom 04.07.2020). Der Privatkläger gab demgegenüber an, er sei mit dem E-Bike auf der oberen Zollgasse gefahren und habe in die untere Zollgasse gewollt. Nachdem er den Kreisel befahren habe, sei von rechts ein Auto gekommen. Er könne sich erinnern, dass der Fahrer nicht zu ihm geschaut habe. Er sei einfach weitergefahren und habe nach vorne geschaut. Er habe noch versucht