Er sei in den Kreuzungsbereich gefahren, wo er mit der Front des Personenwagens mit dem E-Bike-Lenker (B.________) kollidiert sei. Dieser sei gestürzt und habe sich dabei verletzt. B.________ erstattete in der Folge Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung und konstituierte sich als Privatkläger. […] Im vorliegenden Fall gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei zu Protokoll, er habe auf der Bernstrasse im dichten Verkehr angehalten, weil Fussgänger über den Streifen wollten. Beim Kein-Vortritt-Signal sei die Strasse frei gewesen und er sei langsam auf die Kreuzung gefahren. Plötzlich sei von links ein Velofahrer angerast gekommen.