3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Gemäss Anzeigerapport vom 21.07.2020 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er sei mit dem Personenwagen auf der Bernstrasse in Ostermundigen Richtung Stadt gefahren. Vor der Verzweigung Obere/Untere Zollgasse habe er vor dem Fussgängerstreifen bis zum Stillstand abgebremst, um Fussgänger passieren zu lassen. Anschliessend sei er weitergefahren und habe beim Signal «kein Vortritt» ein von links herannahendes E-Bike übersehen. Er sei in den Kreuzungsbereich gefahren, wo er mit der Front des Personenwagens mit dem E-Bike-Lenker (B.________) kollidiert sei.