Er habe sich im Verhältnis zur ausgesprochenen Sanktion ausserordentlich lange im Freiheitsentzug befunden. Der gesamte Freiheitsentzug bis zum 24. April 2020 sei aufgrund der angeordneten vorsorglichen Schutzmassnahme der Unterbringung erfolgt. Mindestens 10 Monate habe er sich aber nicht in einem Massnahmezentrum, sondern in Sicherungshaft befunden, welche gleich wie die Untersuchungshaft vollzogen werde und auf den gleichen Anordnungsgründen basiere. Es sei auch fraglich, ob sein mehrmaliger Aufenthalt für mehrere Wochen oder Monate in Sicherungshaft noch als «vorübergehend» bezeichnet werden könne.