Er beantragte in diesem Punkt die Aufhebung des nachträglichen Entscheides des Jugendgerichts vom 10. November 2020 sowie eine Entschädigung von CHF 42'700.00 aufgrund der erstandenen Überhaft von 427 Tagen. Eventualiter sei ihm die erstandene Überhaft von 427 Tagen angemessen zu entschädigen, subeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Das Jugendgericht verzichtete am 14. Dezember 2020 auf eine Stellungnahme. Die Leitung der Jugendanwaltschaft beantragte am 6. Januar 2021 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Eine Replik ist nicht eingelangt.