Mit Nachentscheid vom 12. Juni 2020 wurde der Verurteilte im Rahmen der vom Jugendgericht angeordneten offenen Unterbringung in eine andere Einrichtung (SORA) versetzt. Am 5. August 2020 hob die Jugendanwaltschaft die Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung und die ambulante Behandlung auf und verwies darauf, dass das Jugendgericht zu entscheiden habe, ob und in welchem Umfang die zugunsten der stationären Massnahme aufgeschobene Freiheitsstrafe noch zu vollziehen sei.