Der Verurteilte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, wobei die Polizei- und Untersuchungshaft von drei Tagen an die Strafe anzurechnen war. Die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung ging dabei dem Vollzug der Freiheitsstrafe voraus. Mit Nachentscheid vom 12. Juni 2020 wurde der Verurteilte im Rahmen der vom Jugendgericht angeordneten offenen Unterbringung in eine andere Einrichtung (SORA) versetzt.