Mit Urteil vom 24. April 2020 des Kantonalen Jugendgerichts (nachfolgend: Jugendgericht) wurde der Verurteilte u.a. schuldig gesprochen wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Teilweise als Zusatzstrafe wurde die Schutzmassnahme der Unterbringung in eine offene Erziehungseinrichtung und die Schutzmassnahme der ambulanten Behandlung angeordnet. Der Verurteilte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, wobei die Polizei- und Untersuchungshaft von drei Tagen an die Strafe anzurechnen war.