1. Die Regionale Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Jugendanwaltschaft) ordnete am 17. August 2018 im Rahmen des gegen den Verurteilten geführten Strafverfahrens vorsorglich die Schutzmassnahme der Unterbringung in eine geschlossene Erziehungseinrichtung an. Mit Urteil vom 24. April 2020 des Kantonalen Jugendgerichts (nachfolgend: Jugendgericht) wurde der Verurteilte u.a. schuldig gesprochen wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz.