_ habe den Gesuchsteller einmal als Gefährder bzw. als Terroristen betitelt, führt klar nicht zum Anschein der Befangenheit bei der Gesuchsgegnerin, selbst wenn dies zutreffend sollte und die Gesuchsgegnerin darauf nicht reagiert hatte. 3.6 Als besondere, den Anschein der Parteilichkeit begründende persönliche Zuneigung fällt nicht schon jede persönliche Alltagsbekanntschaft bzw. gesellschaftliche oder persönliche Verbundenheit in Betracht. Auch die Zugehörigkeit zur gleichen politischen Partei genügt für sich allein nicht, Misstrauen in die Unvoreingenommenheit zu erwecken. Dass die Gesuchsgegnerin und Rechtsanwalt B._____