Eine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters ist bei eigener Verwicklung der Richterin in ein sie betreffendes Strafverfahren nicht mehr gegeben. Die Richterin kann nicht gleichzeitig Hass gegen den Angeklagten hegen und ihn objektive beurteilen. Auch Richter sind nur Menschen. Ich fordere Sie aus den genannten und vielen weiteren Gründen, die Ihnen bekannt sind, in den Ausstand zu treten. […]