Meine Krankheitsdaten gehen nur mich etwas an. Es dürfte klar sein, dass es unmöglich ist, dass eine von mir angezeigte Richterin an einer Verhandlung, an der sie den Vorsitzt inne hat, mir keinen objektiven Prozess garantieren kann. Die Strafbehörden sollten in der Rechtsanwendung unabhängig und alleine dem Recht verpflichtet sein. Dies ist in der Konstellation, dass der Beklagte Initiator einer Strafanzeige gegen den ihn urteilenden Richter ist, nicht mehr gegeben. Eine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Richters ist bei eigener Verwicklung der Richterin in ein sie betreffendes Strafverfahren nicht mehr gegeben.