1) Nichtsanktionierung schwerster Verfehlungen von Herrn B.________ anlässlich eines früheren Verfahrens. Sie dürften nicht vergessen haben, dass mich Herr B.________ eines früheren Verfahrens einen Gefährder und einen Terroristen nannte, was er auch der Polizei gemeldet haben soll. Sie nahmen diese ungeheuerlichen Äusserungen von Herrn B.________ zur Kenntnis, ohne ihn zu rügen, geschweige denn zu sanktionieren. Anlässlich der selben Verhandlung stiess mir Herr B.________ nach einer Verhandlungspause die schallisolierte Türe des Gerichtssaals ins Gesicht. Und wollte mich nicht wieder in den Saal zur Verhandlung lassen.